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2.4.2 Europäisches Recht

Europäisches Recht ist supranationale Gesetzgebung, die sich, im Gegensatz zu internationalem Recht, unmittelbar auf die Rechte und Pflichten der Bürger auswirkt. Für die Organe der Gemeinschaft stehen folgende Aktionsformen zur Verfügung:

Verordnungen

Richtlinien

Entscheidungen

Empfehlungen

Meinungen

Intranet