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2.4.2 Europäisches Recht
Europäisches Recht ist supranationale Gesetzgebung, die sich, im Gegensatz zu internationalem Recht, unmittelbar auf die Rechte und Pflichten der Bürger auswirkt. Für die Organe der Gemeinschaft stehen folgende Aktionsformen zur Verfügung:
Verordnungen
Richtlinien
Entscheidungen
Empfehlungen
Meinungen
